Hüttenordnung von Bayerns Berghütten Berghütten "Zum Pröller" und "Bärwurz-Resl-Hütt´n"
- Eine verbindliche Anmeldung für Gruppen ist nur schriftlich möglich: Berghütte ”Zum Pröller” Hinterviechtach 3, 94262 Kollnburg.
- Im Aussenbereich ist absolute Ruhe von 23.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens einzuhalten, in den Hütten kann bei Zimmerlautstärke gefeiert werden.
- Bettwäsche (Laken, Kissen, Bettbezug) oder ein sog. Jugendherbergsschlafsack können von daheim mitgebracht werden oder gegen eine Gebühr von 6.00 Euro auch geliehen werden.
- Hausschuhe oder Pantoffeln sind Pflicht. Bitte mitbringen!
- i.d.R. übergibt der Hüttenwirt die Herberge mit der erforderlichen und benötigten Anzahl der Betten.
- Nicht benötigte Schlafräume können nicht genutzt werden.
- Beide Tagesräume können nur genutzt werden, wenn keine andere Gruppe im Haus ist.
- Die Küchen- und Kühlschrankbenutzung ist ggf. mit der anderen anwesenden Gruppen abzusprechen.
- In den Berghütten ”Zum Pröller” und ”Bärwurz-Resl-Hütt`n” gilt das Jugendschutzgesetz. Für die Einhaltung ist der/die genannte Leiter/in verantwortlich.
- Grobe Verstöße z.B. Umgang mit Alkohol, Rauchen in den Schlafräumen, können mit sofortiger Kündigung, d.h. Verlassen des Hauses bestraft werden.
- Die belegenden Gruppen verpflichten sich, die Hausordnung einzuhalten und ... Bei Küchenbenutzung: die Küche und die Küchengeräte hygienisch sauber zu halten und diese nach Beendigung des Aufenthaltes gründlich (nass) zu reinigen, alle Lebensmittelreste mit zu nehmen und die benutzten Kühlschränke sauber zu hinterlassen.
- Während des Aufenthaltes selber für einen Tisch-, Spül- und Ordnungsdienst zu sorgen, der die benutzten Schlafräume, Tagungsräume, Küche, Waschräume, Toiletten, den Flur und die Treppe reinigt.
- Die Matratzen der Schlafräume, sowie Decken nicht außerhalb der Schlafräume zu benutzen.
- Alle Schäden am Haus und am Inventar sofort zu melden. Diese Schäden müssen voll ersetzt werden. Gleiches gilt für mutwillige Verschmutzung von Wänden, Betten usw. durch Gruppenmitglieder.
- Dass in den Schlafräumen keine Speisen und Getränke eingenommen werden und nicht geraucht wird.
- Keine Getränkedosen mitgebracht und Gegenstände nicht aus dem Fenster geworfen werden.
- Beim Einkauf der Lebensmittel bitte unbedingt auf Müllvermeidung achten.
- Anfallenden Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen. Getränke dürfen u.a. wegen eines geltenden Abnahmevertrages mit der Brauerei nicht mitgebracht werden.
- In der Herberge gilt absolutes Rauchverbot in den Schlafräumen.
- Wenn die Gruppen entsprechend entscheiden, kann in den Aufenthaltsräumen geraucht werden. Bei Beendigung des Aufenthalts ist dem Hüttenwirt das Haus in sauberem Zustand, nach gemeinsamen Kontrollgang zu übergeben, einschließlich alle erhaltenen Schlüssel und ausgeliehenen Spielen und Geräte.
- Der Hüttenwirt bestätigt der Gruppenleitung die ordentliche Übergabe des Hauses.
- Er kann nötige Aufräum- und Nachreinigungsarbeiten verlangen, die im Fall einer Weigerung mit 15.00 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt werden.
- Die Abnahme bei Abreise kann nur vor 10-11 Uhr erfolgen.
- Den Wirtsleuten sind, falls nicht anders vereinbart, alle anfallenden Übernachtungs- und Verpflegungskosten in bar bei der Anreise zu bezahlen.
Problemfeld - Getränke: Liebe Interessenten, eine Bergunterkunft zu betreiben, ist mit vielen Schwierigkeiten verbunden. Deshalb bitten wir Sie um Verständnis darauf zu bestehen, dass Sie alle Getränke (ermäßigt) vom Gasthaus beziehen. Nur so ist uns der Erhalt dieser Einrichtung möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis!